Einer der Mechanismen, um eine gegenseitige Kontrolle zu gewährleisten, besteht darin zu versichern, dass die gleichen Parteien nicht Fondsdirektor, Fondsmanager und Fondsadministrator sind. Zumindest einer der drei Hauptakteure muss unabhängig von den anderen beiden Parteien sein.
Aufsichtsbehörde: | F.S.A. Financial Services Authority, Kingstown, SVG |
Fondspromoter: | Ihr Unternehmen |
Fonds: | International Business Company Mindestens zwei natürliche Personen als Direktoren, von Ihnen gestellt |
Fondsadministrator: | CAIAC International Ltd. |
Vermögensverwalter: | SVG Unternehmen Mindestens zwei natürliche Personen als Direktoren, von Ihnen gestellt |
Berater: | Ihr Unternehmen |
Depotbank/Broker: | frei wählbar |
Zahlstelle: | CAIAC International Ltd. (optional) |
Revision: | PricewaterhouseCoopers Ltd., Schweiz, oder ReviTrust Revision AG, Liechtenstein |