Wichtige Gesetzgebliche Fakten

Internationale Standards für eine solide und stabile gesetzliche Struktur

Das Parlament gründete als Aufsichtsbehörde die Financial Services Authority (F.S.A.) um ein neues System der Verwaltung, der direkten Kontrolle und der Aufsicht der internationalen Finanzdienstleistungsindustrie in St. Vincent zu errichten. Ihre Rolle ist von der regierenden Gesetzgebung im St. Vincent and the Grenadines Offshore Finance Authority Act von 1996 klar definiert.

Der Mutual Funds Act, 1997, geändert durch den Mutual Funds (Amendment) Act, 1998 und erweitert mit einem Reglement im Jahre 1999, reguliert die Anlagefonds. Im Wesentlichen gibt es zwei Kategorien von Fondslizenzen, die beglaubigte private Fondslizenz und die öffentliche Fondslizenz.

Die rechtliche Struktur, welche die Grundlage eines St. Vincent Anlagefonds schafft, erlaubt eine Aktiengesellschaft, eine Personengesellschaft oder eine Investmentgesellschaft. Optional inkludiert sie je nach Belieben Umbrella Fonds. Des Weiteren ermöglicht sie Fonds sowohl mit unbegrenzter Laufzeit, als auch begrenzter Laufzeit.

Um eine SVG International Business Company (IBC) zu gründen, braucht es keine komplexen Gründungsdokumentationen.

Manager sind verpflichtet, sich für eine Bewilligung zur Ausübung der Geschäftstätigkeit an die Behörde zu wenden. Das Gesetz sieht vor, dass natürliche Personen, Anlagefonds, Unternehmen oder Treuhänder sich für eine Bewilligung zur Ausübung der Geschäftstätigkeit bewerben können. Bewerber müssen einen Nachweis liefern, dass sie das notwendige Know-how und Ressourcen besitzen, das beantragte Unternehmen zu leiten.

Für die effektive Verwaltung der Fonds sind die Kompetenz und die Persönlichkeit der Manager ausschlaggebend. Die Behörde bewilligt zur Ausübung der Geschäftstätigkeit ausschliesslich fachlich geeignete Personen, die alle Voraussetzungen erfüllen.

CAIAC International Limited
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